Regierungsentwurf · Stand: 31.10.2026

Betrifft mich die Kassenpflicht ab 2028?

Betriebe mit über 100.000 € Umsatz und mindestens 12.000 € Bareinnahmen im Jahr sollen eine elektronische Registrierkasse nutzen. Finde in einer Minute heraus, ob das für dich gilt.

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1.1.2028geplanter Start
100.000 €Gesamtumsatz pro Jahr
12.000 €Bareinnahmen pro Jahr

Kassenpflicht nach Branche

Häufige Fragen zur Kassenpflicht

Was ist die geplante Kassenpflicht?

Bisher dürfen Betriebe in Deutschland ihre Bareinnahmen auch mit einer offenen Ladenkasse erfassen. Die Bundesregierung will das ändern: Wer die Umsatzgrenzen überschreitet, soll ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen. Ziel ist es, Steuerbetrug bei Bareinnahmen zu erschweren.

Ab wann gilt die Kassenpflicht?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 23. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wer die Grenzen 2026 überschreitet, soll ab dem 1. Januar 2028 betroffen sein. Wer sie erstmals 2027 oder später überschreitet, ab dem 1. Juli des Folgejahres.

Welche Umsatzgrenzen gelten?

Zwei Grenzen müssen zusammenkommen: Der Gesamtumsatz liegt über 100.000 € im Jahr, und du nimmst mindestens 12.000 € im Jahr in bar ein. Beim Gesamtumsatz zählen auch Kartenzahlungen und Überweisungen mit, bei der Bargrenze nur echtes Bargeld. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden beim Gesamtumsatz nicht mitgerechnet.

Brauche ich eine Kasse, wenn ich gar kein Bargeld annehme?

Gemeint sind nach den Aussagen des Finanzministeriums Betriebe mit nennenswerten Bareinnahmen. Fachleute weisen aber darauf hin, dass die Ausnahme nach dem Wortlaut des Entwurfs nur für Betriebe gilt, die Bargeld annehmen. Wer gar kein Bargeld nimmt, fiele demnach nicht darunter. Ob das im Gesetzgebungsverfahren klargestellt wird, ist offen.

Gibt es Ausnahmen für Marktstände und Hofläden?

Das Finanzministerium soll per Verordnung weitere Ausnahmen festlegen können. Genannt werden zum Beispiel Vertrauenskassen, die landwirtschaftliche Direktvermarktung sowie Wochen- und Jahrmärkte. Bisher gibt es dazu aber nur einen Diskussionsentwurf. In Härtefällen soll das Finanzamt außerdem im Einzelfall befreien können.

Was ist mit Flohmarkt und privaten Verkäufen?

Rein private Verkäufe, etwa auf dem Flohmarkt oder von Obst aus dem eigenen Garten, sind nicht betroffen. Die Pflicht gilt nur für Gewerbe, freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft.

Was kostet eine elektronische Kasse?

Die Bundesregierung rechnet mit rund 100 € für eine Cloud-Kasse auf dem Smartphone und 400 bis 600 € für eine stationäre Kasse. Wirtschaftsverbände halten das für zu niedrig und nennen deutlich höhere Durchschnittskosten. Dazu kommen bei vielen Anbietern monatliche Gebühren.

Was ändert sich beim Kassenbon?

Die Pflicht, einen Papierbeleg auszugeben, soll zum 1. Januar 2028 entfallen. Stattdessen muss ein elektronischer Beleg in einem einheitlichen Format bereitgestellt werden, zum Beispiel per QR-Code. Kunden müssen ihn nicht annehmen.

Wann endet die Kassenpflicht wieder?

Erst wenn die Voraussetzungen zwei Kalenderjahre hintereinander nicht mehr erfüllt sind. Ein einzelnes schwaches Jahr reicht also nicht.

Was droht, wenn ich keine Kasse nutze?

Wer trotz Kassenpflicht keine Kasse mit TSE nutzt oder keinen elektronischen Beleg bereitstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine frühere Entwurfsfassung sah dafür Bußgelder von bis zu 25.000 € vor. Die endgültige Höhe steht erst mit dem fertigen Gesetz fest.