Kassenpflicht-Check › Handwerker
Regierungsentwurf · Stand: 31.10.2026

Kassenpflicht ab 2028 für Handwerker

Kurz gesagtSelbständige Handwerker sollen eine elektronische Kasse mit TSE nutzen, wenn ihr Gesamtumsatz über 100.000 € liegt und sie mindestens 12.000 € im Jahr bar einnehmen. Wer fast nur per Rechnung abrechnet und kaum Bargeld annimmt, ist voraussichtlich ausgenommen.

Wer ist betroffen?

Nach dem Regierungsentwurf müssen zwei Bedingungen zusammenkommen:

Bei Betrieben mit Laden und Laufkundschaft, etwa Bäckereien, Fleischereien oder Friseursalons, dürften beide Grenzen oft erreicht sein. Bau- und Ausbaugewerke, die ihre Aufträge per Rechnung abrechnen, bleiben dagegen häufig unter der Bargrenze.

Ab wann gilt die Pflicht?

Die Pflicht endet erst, wenn die Voraussetzungen zwei Kalenderjahre hintereinander nicht mehr erfüllt sind.

Was muss die Kasse können?

Was kostet das?

In der Gesetzesbegründung rechnet die Bundesregierung mit rund 100 € für eine Cloud-Kasse auf dem Smartphone und 400 bis 600 € für eine stationäre Kasse. Wirtschaftsverbände halten das für deutlich zu niedrig: Sie nennen im Schnitt rund 3.500 € pro Kasse, bei Kassen mit angeschlossener Waage sogar bis zu 6.500 €. Dazu kommen bei vielen Anbietern monatliche Gebühren für Software und TSE.

Was sagt das Handwerk?

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die Kassenpflicht als Vertrauensbruch und zusätzliche Belastung für die Betriebe. Den in der Gesetzesbegründung angesetzten Aufwand hält der Verband für unrealistisch. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen, Änderungen sind also möglich.

Was du jetzt tun kannst

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